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   BVerwG, 23.06.1961 - VII C 33.60   

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BVerwG, 23.06.1961 - VII C 33.60 (https://dejure.org/1961,266)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.1961 - VII C 33.60 (https://dejure.org/1961,266)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 1961 - VII C 33.60 (https://dejure.org/1961,266)
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.07.1959 - VII C 144.59

    Möglichkeit einer Kriegsdienstverweigerung durch jugendliche Wehrpflichtige -

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1961 - VII C 33.60
    Den überhöhten Anforderungen, die im Verfahren vor den Wehrbehörden und vor den Verwaltungsgerichten an den jugendlichen Kriegsdienstverweigerer gestellt worden waren, ist das Bundesverwaltungsgericht in seiner weiteren Rechtsprechung, insbesondere im Urteil vom 24. Juli 1959 (BVerwGE 9, 100), entgegengetreten.

    Auch der vom Landesverwaltungsgericht geforderten Bewährung der vom Wehrpflichtigen getroffenen Entscheidung war das Bundesverwaltungsgericht bereits entgegengetreten (BVerwGE 9, 100 und Urteil von 24. Juli 1959 - BVerwG VII C 138.59 - [JZ 1959, 641]).

    Zur Vertiefung in diese Lehre hatte das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls im Urteil vom 24. Juli 1959 (BVerwGE 9, 100 [102]) ausgeführt, daß dieses Verlangen mit dem Bildungsgrad und dem Alter des Wehrpflichtigen meist nicht vereinbar ist.

    Daher liegt es nicht im Sinne des Gesetzes, daraus, daß er Fragen rationaler Art nicht konsequent beantwortet hat, für ihn ungünstige Schlüsse zu ziehen (vgl. BVerwGE 9, 100 [102]) oder daraus, daß er, wie fast alle jungen Menschen, von dritter Seite, natürlicherweise vor allem im Elternhaus, beeinflußt werden ist, zu folgern, daß er Vorgesagtes ohne eigenen inneren Widerhall nur nachrede.

  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
    Auszug aus BVerwG, 23.06.1961 - VII C 33.60
    Schon im Urteil vom 3. Oktober 1958 (BVerwGE 7, 242) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, daß die durch Art. 4 Abs. 3 GG gewährleistete Gewissensfreiheit insbesondere für jugendliche Wehrpflichtige gilt und daß es letzten Endes auf die persönliche Glaubwürdigkeit des Antragstellers ankommt und bei der Würdigung seiner Gesamtpersönlichkeit eine durch das jugendliche Alter bedingte geistige Unreife beachtet werben muß.

    Ob das der Fall ist oder ob es für den Kriegsdienstverweigerer zu einem sittlichen Gebot geworden ist, das Leben anderer Menschen auch im Kriege nicht anzutasten, können die Wehrbehörden und die Verwaltungsgerichte nur mit dem rechten menschlichen Verständnis für seine gesamte Persönlichkeit, insbesondere nach seiner allgemeinen Glaubhaftigkeit beurteilen (vgl. BVerwGE 7, 242 [249]).

  • BVerwG, 24.07.1959 - VII C 138.59
    Auszug aus BVerwG, 23.06.1961 - VII C 33.60
    Auch der vom Landesverwaltungsgericht geforderten Bewährung der vom Wehrpflichtigen getroffenen Entscheidung war das Bundesverwaltungsgericht bereits entgegengetreten (BVerwGE 9, 100 und Urteil von 24. Juli 1959 - BVerwG VII C 138.59 - [JZ 1959, 641]).
  • BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 19.69

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer während der Dienstzeit als

    Diese Folgerung steht nicht in Widerspruch zu früheren Entscheidungen, des Bundesverwaltungsgerichts zur Beurteilung eines vom Kriegsdienstverweigerer bejahten individuellen Notwehrrechts, insbesondere auch nicht zu den von der Revision genannten Urteilen vom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 33.60 - und vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 104.61 -.
  • BVerwG, 21.07.1961 - VII C 169.60
    Das Verwaltungsgericht hat, wie schon in seinem durch das Urteil des Senats vom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 33.60 - aufgehobenen Urteil vom 24. November 1959, an den Kriegsdienstverweigerer Anforderungen gestellt, die mit dem Gewissensschutz gemäß Art. 4 Abs. 3 GG nicht vereinbar sind.

    Weiterhin hat in dem erwähnten Urteil BVerwG VII C 33.60 Ausdruckgefunden, daß die Beeinflussung eines jungen Menschen von dritter Seite eine natürliche Erscheinung der menschlichen Entwicklung ist, so daß vor allem die Erziehung und das Beispiel, die er im Elternhause gefunden hat, ihr Teil zur Bildung seiner Gewissensentscheidung beigetragen haben können.

  • BVerwG, 17.07.1973 - VI B 17.73
    Die Erwähnung der Urteile des Bundesverwaltungsgerichtsvom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 19.67 - undvom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 33.60 - reicht dafür jedenfalls nicht aus.

    Das Verwaltungsgericht hat das Vorbringen des Klägers, er wisse nicht, was er in einem Notwehrfall (Angriff auf seine Frau) tun solle, für unglaubwürdig gehalten; schon deshalb kann eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 33.60 - nicht vorliegen.

  • BVerwG, 08.03.1963 - VII C 67.61

    Anforderungen an die Substantiierung eines Anspruchs auf Anerkennung als

    Daß das Verwaltungsgericht die Klage unter diesen Umständen an einer gewissen Unfähigkeit des Klägers, sich näher zu offenbaren, hat scheitern lassen, ist mit der Bedeutung des gesetzlichen Gewissensschutzes für einen jungen Wehrpflichtigen unvereinbar (vgl. BVerwGE 7, 242 [BVerwG 03.10.1958 - VII C 235.57] [249]; 13, 171 [172]; 14, 146 [147] und die Urteile vom 21. Juli 1961 - BVerwG VII C 215.59 -, vom 11. Mai 1962 - BVerwG VII C 241.59 -, vom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 33.60 -, vom 10. November 1961 [DVBl. 1962 S. 303] - BVerwG VII C 190.60 -, vom 9. November 1962 - BVerwG VII C 37.61, BVerwG VII C 99.61 und BVerwG VII C 100.61 -).

    Auch das Verlangen des Verwaltungsgerichts, der Kläger habe sich mit der geistigen Problematik der Kriegsdienstverweigerung eingehend auseinandersetzen müssen, ist eine mit dem gesetzlichen Gewissensschütz nicht zu vereinbarende überhöhte Anforderung (vgl. BVerwGE 9, 100 [BVerwG 24.07.1959 - VII C 144.59] [102] und Urteile vom 21. Juli 1961 - BVerwG VII C 215.59 -, vom 11. Mai 1962 - BVerwG VII C 241.59 -, vom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 33.60 -, vom 21. Juli 1961 - BVerwG VII C 105.60 - und vom 21. Juli 1961 - BVerwG VII C 169.60 -).

  • BVerwG, 09.12.1974 - VI CB 49.74

    Das Recht der Kriegsdienstverweigerung - Begründetheit einer

    Schließlich, ist das Verwaltungsgericht auch nicht von den Urteilen vom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 33.60 - (BWV 1961, 345) und vom 11. Mai 1962 - BVerwG VII C 143.60 - (BVerwGE 14, 146 [147]) abgewichen.
  • BVerwG, 08.11.1982 - 6 B 95.81

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

    Auch eine Abweichung von den in den Urteilen des ursprünglich für das Recht der Kriegsdienstverweigerung zuständig gewesenen 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 11. Mai 1962 - BVerwG 7 C 143.60 - undvom 23. Juni 1961 - BVerwG 7 C 33.60 - entwickelten Maßstäben läßt sich nicht feststellen; insoweit richten sich die Angriffe der Beschwerde in Wahrheit gegen die - auf den vorliegenden Einzelfall bezogene - Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts.
  • BVerwG, 08.01.1976 - 6 B 89.75

    Abweichungsrüge im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Die Beschwerde macht geltend, das Verwaltungsgericht sei von den Urteilen vom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 33.60 -, vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 61.68 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 29) und vom 12. Dezember 1973 - BVerwG VI C 146.73 - abgewichen; denn das Verwaltungsgericht habe, so führt die Beschwerde zur Begründung aus, dem Kläger im Widerspruch zu den Grundsätzen dieser Entscheidungen zum Nachteil angerechnet, daß er "Fragen rationaler Art" nicht konsequent zu beantworten in der Lage gewesen sei.
  • BVerwG, 11.02.1966 - VII C 3.63

    Verwaltungsrechtliche Ausgestaltung der Durchsetzung des Anspruchs auf

    Das Verwaltungsgericht durfte auch die Beeinflussung des Klägers in seinem Elternhaus nicht zu seinen Ungunsten berücksichtigen; dieser Einfluß ist natürlich und spricht nicht gegen, sondern für die Annahme der Gewissensüberzeugung eines jungen Menschen (vgl. die Urteile vom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 33.60 - und vom 21. Juli 1961 - BVerwG VII C 169.60 - [NJW 1961, 1941]).
  • BVerwG, 05.07.1984 - 6 B 1.84

    Anforderungen an die Gewissensentscheidung eines Wehrpflichtigen hinsichtlich

    Das für eine Abweichung von der Beschwerde weiterhin angeführte Urteil vom 23. Juni 1961 - BVerwG 7 C 33.60 -, das sich mit seinem Inhalt ausdrücklich auf die vorgenannte Entscheidung BVerwGE 7, 242 beruft, besagt im Grundsatz nichts anderes.
  • BVerwG, 17.04.1970 - VIII B 169.67

    Verweigerung des Kriegsdienstes auf Grund einer Gewissensentscheidung -

    Entsprechendes hat zu gelten, soweit der Kläger geltend macht, daß das Verwaltungsgericht es ihm gegenüber an dem rechten menschlichen Verständnis habe fehlen lassen und damit von den Urteilen BVerwGE 12, 271 und vom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 33.60 - abgewichen sei.
  • BVerwG, 03.04.1970 - VIII B 108.67

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Begriff der

  • BVerwG, 04.08.1969 - VIII B 5.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.05.1963 - VII C 128.61

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung beruhend auf

  • BVerwG, 23.11.1981 - 6 B 88.81
  • BVerwG, 09.01.1976 - 6 CB 108.75

    Geistige Auseinandersetzung eines Wehrpflichtigen mit Problemen der

  • BVerwG, 04.09.1969 - VIII B 58.68

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als

  • BVerwG, 13.06.1969 - VIII B 48.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 03.06.1969 - VIII B 41.67

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Begriff der

  • BVerwG, 25.07.1974 - VI B 46.74

    Auseinandersetzung mit dem Problem der Kriegsdienstverweigerung entsprechend den

  • BVerwG, 09.11.1970 - VIII B 57.68

    Relevanz der sprachlichen Darstellung bei Prüfung der Glaubhaftigkeit einer

  • BVerwG, 01.08.1969 - VIII B 230.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.11.1964 - VII C 83.62

    Feststellung der allgemeinen Glaubwürdigkeit des Wehrpflichtigen - Fehlender

  • BVerwG, 15.05.1963 - VII C 51.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.10.1982 - 6 CB 85.82

    Anforderungen an die Bezeichnung einer Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung -

  • BVerwG, 09.07.1981 - 6 B 54.81

    Zulassung einer Revision wegen Abweichung eines Urteils von einer Entscheidung

  • BVerwG, 21.07.1961 - VII C 105.60
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